Zusammenfassung des Urteils AGVE 2017 50: Steuerrekursgericht
Das Obergericht hat in einem Fall von Kindes- und Erwachsenenschutz eine Grundentschädigung von CHF 2'000 festgelegt, basierend auf der Komplexität und Sensibilität des Falles. Die Beschwerdeführerin hat auch Anspruch auf Parteikosten für das Verfahren, die sich nach dem mutmasslichen Aufwand des Anwalts richten. Der Anwaltstarif in Zivilsachen sieht keine Entschädigung allein nach Zeitaufwand vor. Aufgrund der Sensibilität und Komplexität der Fragen im Kindes- und Erwachsenenschutzverfahren wurde ein geringerer Ansatz gewählt. Der Richter des Obergerichts war männlich.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2017 50 |
Instanz: | Steuerrekursgericht |
Abteilung: | - |
Datum: | 15.11.2017 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | 50 Grundhonorar für ein durchschnittliches Verfahren in Kindes- undErwachsenenschutzfällen.Nachdem es sich bei Kindes- und Erwachsenenschutzfällen um intatsächlicher Hinsicht sensible und eher komplexe Fragen handelt, während rechtlich gesehen in der Regel keine grossen Probleme vorliegen,erscheint -... |
Schlagwörter: | Kindes; Apos; Erwachsenenschutz; Fragen; Verfahren; Erwachsenenschutzfällen; Hinsicht; Regel; Entschädigung; Aufwand; Schwierigkeit; Eheschutz; Obergericht; Probleme; Anlehnung; Praxis; Eheschutzbzw; Präliminarverfahren; Entscheid; Anwalts; Falles; Zeitaufwand; Grundentschädigung; Urteil; Bundesgerichts; Abteilung; Zivilgericht; Grundhonorar |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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